Wenn man stirbt, möchte man sicherstellen, dass das eigene Vermögen in die richtigen Hände gelangt. Aus diesem Grund ist es üblich, ein Testament zu verfassen. Doch was passiert, wenn man keine Verfügung getroffen hat? Wer erbt dann und was gibt es dabei zu beachten? In diesem Beitrag bekommen Sie Antworten auf diese Fragen.
Erben ohne Testament
Wenn man ohne Testament verstirbt, wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln (Verlinkung Text Erbfolge) verteilt. Diese Regeln sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und orientieren sich an der Verwandtschaftsbeziehung des Verstorbenen. Hierbei wird zwischen verschiedenen Ordnungen und Stämmen unterschieden. Die gesetzliche Erbfolge ist zwar klar geregelt, doch sie berücksichtigt nicht immer die individuellen Wünsche des Verstorbenen. Ein Testament kann hier Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass das Vermögen in die richtigen Hände gelangt. Wer also sicherstellen möchte, dass sein Nachlass in seinem Sinne verteilt wird, sollte ein Testament verfassen.
Erbfolge nach Ordnungen
Die erste Ordnung umfasst die direkten Nachkommen des Verstorbenen, also seine Kinder und Enkel. Sind diese nicht mehr am Leben, geht das Erbe an die nächste Ordnung über, also an die Eltern des Verstorbenen. Wenn auch diese nicht mehr am Leben sind, erbt die zweite Ordnung, zu der die Geschwister des Verstorbenen sowie deren Nachkommen zählen.
Erbfolge nach Stämmen
Innerhalb einer Ordnung gibt es verschiedene Stämme, die bei der Erbfolge berücksichtigt werden. Beispielsweise erben die Kinder des Verstorbenen zu gleichen Teilen. Wenn ein Kind bereits verstorben ist, erben dessen Kinder an seiner Stelle. Sind keine Kinder vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen. Sind auch diese nicht mehr am Leben, erben die Geschwister des Verstorbenen.
Pflichtteil und Enterbung
Auch ohne Testament haben die nächsten Angehörigen des Verstorbenen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Eine Enterbung ist jedoch möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten in einem Testament oder einem Erbvertrag festgehalten hat.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind von der gesetzlichen Erbfolge nicht ausgeschlossen. Sie erben in der Regel neben den Verwandten des Verstorbenen. Sind keine Verwandten vorhanden, erbt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner das gesamte Vermögen des Verstorbenen.
Unverheiratete Partner
Unverheiratete Partner erben ohne Testament nicht automatisch. Sie haben lediglich einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, wenn sie mit dem Verstorbenen in einer gemeinsamen Wohnung gelebt und für den Haushalt gesorgt haben.
Was passiert, wenn ich keine Erben habe?
Wenn Sie keine Erben haben und auch kein Testament verfasst haben, geht Ihr Vermögen an den Staat. Es empfiehlt sich daher, eine Testamentsvollstreckung oder eine Nachlassverwaltung zu veranlassen, um sicherzustellen, dass das Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird.
Kann man die gesetzliche Erbfolge umgehen?
Ja, die gesetzliche Erbfolge kann umgangen werden, indem man ein Testament erstellt oder einen Erbvertrag abschließt. Mit einem Testament kann man die Erbfolge ganz nach seinen Wünschen gestalten und zum Beispiel auch Personen bedenken, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehören. Ein Erbvertrag wiederum ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben, die ebenfalls von der gesetzlichen Erbfolge abweichen kann.
Quelle: www.erbrechtsinfo.com