Was bedeutet Umbettung Urne? Was kostet es eine Urne umzubetten? Was sagt das Gesetz zur Urnenumbettung? Wann darf man eine Urne umbetten lassen? Fragen wie diesen wollen wir hier auf den Grund gehen.
Umbettung Urne
Was ist eine Umbettung?
Ein Urnengrab ist wie ein letztes Ruhebett für die Überreste eines Menschen in einer Urne. Wechselt man dieses Ruhebett, spricht man von Umbettung. Dafür wird die Urne zunächst aus ihrer bisherigen Grabstätte herausgeholt. Ein Fachbegriff hierfür lautet auch Exhumierung. Das Grab wird also geöffnet und die sogenannte Totenruhe gestört. Generell soll die Ruhe der Toten gewahrt werden, daher benötigt man gute Gründe, auch dringliche Gründe genannt, und eine Genehmigung für diesen Vorgang. Eine Umbettung ist also das Verlegen der Urne in ein anderes Grab.
Die Frage “Kann man Urnen umbetten” ist eindeutig mit Ja zu beantworten. Aber es müssen gute Gründe vorliegen.
Umbettung Urne Definition: Eine Urne umbetten bedeutet das Urnengrab zu verlegen. Dafür braucht man gute Gründe und eine Genehmigung.
Urne umsetzen während der Ruhezeit
Wenn der Verstorbene vor der eigentlichen Beerdigung an einen anderen Ort transportiert wird, handelt es sich um eine Überführung an den Bestattungsort und nicht um eine Umbettung! Von einer Urnenumbettung spricht man erst, wenn die Urne bereits beigesetzt wurde.
Grundsätzlich unterliegt ein Urnengrab einer gesetzlichen Ruhezeit. Das bedeutet, dass die Urne innerhalb dieser Zeit in diesem Grab verweilen soll. Je nach Bundesland variieren diese Ruhezeiten. Auch machen manche Friedhöfe Unterschiede untereinander. Zudem ist die Ruhezeit für ein Urnengrab kürzer als für einen Sarg. Das liegt vor allem daran, dass hier die Zersetzungszeit im Allgemeinen kürzer ist.
Eine Umbettung während der Ruhezeit ist möglich, mittels einer amtlichen Genehmigung. Das Gesundheitsamt richtet sich bei seiner Entscheidung vor allem nach dem § 15 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vom 08.12.2005 (Nds. GVBl. S. 381). Entscheidend für die Totenruhe und die Berechtigung einer Umbettung ist vor allem der Wille des Verstorbenen. Das Gesetz schützt sozusagen die Achtung vor dem verstorbenen Menschen.
Wer kann eine Umbettung beantragen?
Generell gibt es keine Einschränkung darüber, wer die Umbettung beantragt. Es bleibt allerdings zu bedenken:
- Wer die Umbettung beantragt trägt die Kosten für die Umbettung.
- Eine Urne umzubetten wird nur in Ausnahmefällen erlaubt.
- Es wird die Erlaubnis der Verwandten / Nutzungsberechtigten bzw. Verfügungsberechtigten benötigt – was zutrifft.
Nach dem Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit können Wahlgräber in der Regel verlängert werden, wenn dies von den Angehörigen beantragt wird. Ist dies nicht der Fall, wird die Grabstelle aufgelöst und neu vergeben. Die Hinterbliebenen müssen im Übrigen sowohl für die Kosten der Auflösung als auch einer Umbettung aufkommen.
Zeitraum Umbettung nicht erlaubt
Oftmals ist eine Umbettung direkt nach der Bestattung vollständig untersagt. Dieser Zeitraum kann zwischen zwei Wochen und sechs Monaten betragen.
Urne umbetten Gründe
Wann darf man ein Urnengrab verlegen?
Oftmals sind familiäre Gründe Anlass für eine Urnenumbettung. Etwa wenn Hinterbliebene den Wunsch haben, den Verstorbenen an einem anderen Ort zu bestatten, da die Familie in eine andere Stadt umgezogen ist und so die Pflege der bestehenden Grabstätte unzumutbar wäre. Aber auch die Integration von Familienangehörigen in ein Familiengrab kann Anlass für die Umbettung einer Urne sein.
Familiäre Gründe
Wann darf ich eine Urne umbetten?
Angehörige können die Umbettung der Urne während der Ruhezeit bei der Friedhofsverwaltung beantragen, wenn wichtige Gründe vorliegen. In vielen Fällen muss zusätzlich eine Genehmigung des Gesundheitsamtes vorliegen. Familiäre Gründe für eine Umbettung sind z.B.:
- Umbettung Familienzusammenführung: Sollen Verstorbene zu einem Familiengrab zusammengelegt werden, ist eine Umbettung oft möglich.
- Umzug: Die Person, die sich um das Grab kümmert und der die Grabstelle gehört, zieht in einen weiter entfernten Ort und kann den Pflichten der Grabpflege nicht mehr unter zumutbarem Aufwand nachkommen. Es befindet sich auch niemand mehr im Ort, der sich um das Grab kümmern kann. Dieser Grund wird oft abgelehnt, wenn ein Gericht entscheidet, dass beispielsweise ein Dienstleister für die Grabpflege beauftragt werden könnte.
- Der mutmaßliche Wille des/der Verstorbenen: Wird nach der Beerdigung bekannt, dass der oder die Tote lieber an einem anderen Ort begraben werden, dann kann dies ein guter Grund für eine Umbettung sein. Dann ist eine Störung der Totenruhe gerechtfertigt.
Gründe des Friedhofs
Wann kann der Friedhof eine Urne umbetten?
Manchmal ist es von Seiten der Friedhofsverwaltung sinnvoll ein Grab zu verlegen. Dafür haben Friedhöfe oft triftige Gründe, z.B. wenn sich die Bodenbeschaffenheit so ändert, dass der Zersetzungsprozess nicht mehr ordnungsgemäß stattfindet. In diesem Fall muss der Friedhof die Verlegung offiziell anordnen und trägt auch die Kosten für die Umbettung.
Kosten für die Umbettung einer Urne
Die Kosten für Umbettungen einer Urne richten sich üblicherweise nach den Gebührensatzungen der jeweiligen Friedhöfe. Im Allgemeinen sind die Kosten einer Umbettung eines Sarggrabes deutlich höher als bei einer Urne. Hier können Sie mit 1.000 bis 3.000 Euro rechnen. Die Urnenumbettungen kosten zwischen ein paar Hundert bis 1.000 Euro. Bei einer Umbettung in einen anderen Ort müssen Sie mit zusätzlichen Kosten für die Überführung und die Beisetzung auf dem neuen Friedhof rechnen.
Was kostet eine Umbettung einer Urne?
Ein umfangreiches Verzeichnis für die Kosten der Umbettung finden Sie auf Friedhofsgebühren.org.
Antrag Umbettung
Wo beantrage ich eine Umbettung?
Möchten Sie ein Urnengrab verlegen, dann erfordert dies einen Antrag. Dieser muss beim Friedhof und beim Gesundheitsamt gestellt werden. Anstelle des Friedhofs kann es in manchen Fällen auch die zuständige Friedhofsverwaltung sein. Zusätzlich zum Gesundheitsamts kann manchmal auch das Ordnungsamt zuständig sein.
Da es sich bei der Umbettung einer Urne um eine Störung der Totenruhe handelt, müssen gewichtige Gründe vorliegen, damit dem Antrag stattgegeben wird. Vor allem wird hierbei das Bestattungsgesetz sowie die geltende Friedhofsordnung herangezogen. Den Antrag stellt der Verfügungsberechtigte über das Grab.
Für die Beantragung der Umbettung benötigen Sie:
- die persönlichen Angaben des/der Verstorbenen
- die Daten der Grabstätte inkl. Grabnummer
- Erklärung, dass alle Nutzungsberechtigten mit der Umbettung einverstanden sind
- ggf. das Bestattungsunternehmen, das die Umbettung durchführt
- ggf. die Sterbeurkunde
Viele Kommunen haben vorgefertigte Formulare für den Antrag. Hier beispielsweise der Antrag auf Umbettung des Landkreis Aurich. Auch manche Friedhöfe und Ruhestätten haben Vordrucke z.B. der Ruheforst – Antrag auf Umbettung.
Grab Umbettung Kosten
Umbettung einer Leiche
Generell ist der Totenfürsorgeberechtige befugt, eine Leiche bzw. einen Sarg umbetten zu lassen. Allerdings hat der oder die Tote auch ein Recht auf “Pietät und Wahrung der Totenruhe”. Dies gilt für einen Leichnam und für Aschereste gleichermaßen.
Die Umbettung eines Sarges ist oftmals teurer. Je nachdem, wann die Umbettung geschieht, kann der Sarg zudem bereits zersetzt sein. In diesem Fall wird eine Gebeinekiste statt eines Sarges für den Transport genutzt. Die Gebeinekiste ist eine schlichte Holzkiste für die Verwahrung der sterblichen Überreste, die bei der Exhumierung freigelegt werden. Sie entspricht den Vorgaben der Sargpflicht.