Was passiert mit der Urne nach der Ruhezeit?
Der Friedhof ist ein Ort der Trauer. Die Gräber schenken Trost und laden zum Erinnern ein. Doch dieser Ort des Trauerns und des Erinnerns ist nicht für die Ewigkeit – ein Grab bleibt in der Regel für 10-30 Jahre erhalten. Danach kann es verlängert werden, oder es muss aufgelöst, oder umgebettet werden.
Ruhezeit auf dem Friedhof
Key Fakten Liegezeit
- Ruhezeit ist die Zeitspanne von Beerdigung bis zur Auflösung des Grabes
- keine gesetzlich festgelegte Dauer der Ruhezeit in Deutschland
- Mindestruhezeit von 10-30 Jahren
- Urne sollte sich innerhalb von 15 Jahren in der Erde zersetzen
- nach der Ruhezeit wird das Grab verlängert, die Urne wird umgebettet (wenn sie noch nicht zersetzt ist), oder das Grab wird aufgelöst
- nur Wahl- & Familiengrab kann nach der Ruhezeit verlängert werden
Die Ruhezeit, auch Totenruhe genannt, ist die Zeitspanne von der Beerdigung bis zur neuen Belegung des Grabes. In dieser Zeit darf das Grab nicht umgebettet werden und somit die Totenruhe nicht gestört werden. Die Ruhezeit ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Sie ist von Bundesland und Friedhof abhängig. Es gibt allerdings die Mindestruhezeit von 10-30 Jahren. In der Regel gelten 20-30 Jahren bei Erwachsenen, 10-20 Jahren bei Kindern und die Ruhezeit für Urnengräber fallen oftmals kürzer aus als die bei Sarggräbern. Bei einem Familiengrab zählt die Zeit von der zuletzt beigesetzten Urne. Nach Ablauf der Ruhezeit gibt es die Möglichkeit der Verlängerung, der Umbettung oder der Auflösung des Grabes. Wichtig zu beachten ist, dass in der Regel nur ein Wahl- oder Familiengrab verlängert werden kann nach Ende der Ruhezeit. Bei Reihengräbern ist es oftmals nicht möglich, allerdings ist das vom Friedhof abhängig und sollte bei Bedarf nachgefragt werden.
Zerfallszeit einer Urne
Wie lange dauert es bis sich eine Urne zersetzt?
In der Mindestruhezeit von 10-30 Jahren sollte sich die Urne vollständig zersetzt haben – grundlegend werden dafür 15 Jahre einberechnet. Viele Friedhöfe haben die Regel, dass nur Urnen aus einem Material für die Beisetzung verwendet werden dürfen, welche sich innerhalb dieser Zeit zersetzen. Abhängig ist der Prozess allerdings nicht nur von dem Material, sondern auch von der Bodenbeschaffenheit. Dies gilt jedoch nur für die Urnen in Erdgräbern. Urnen in der Urnenstele oder dem Kolumbarium zersetzen sich in der Regel nicht. Oftmals werden dafür Urnen aus einem Material gewählt, welches länger erhalten bleibt, damit es schön anzuschauen ist.
Was bleibt von einer Urne übrig?
Urnen aus natürlichen Materialien wie Holz und Papier zersetzen sich innerhalb der angedachten 15 Jahre komplett in der Erde. Urnen aus Keramik oder Metall zum Beispiel zersetzen sich sehr langsam und benötigen eindeutig mehr Zeit. Sollte die Urne nach Ablauf der Ruhezeit also noch vorhanden sein, und das Grab nicht verlängert werden, wird die Urne weiter nach unten gesetzt, oder auf Wunsch in ein anonymes Gemeinschaftsgrab umgebettet. Urnen die sich während der Ruhezeit nicht zersetzt haben, dürfen in Deutschland auch dann nicht mit nach Hause genommen werden.
Grabauflösung
Was passiert mit dem Grabstein nach der Grabauflösung?
Wenn die Ruhezeit vorbei ist, muss das Grab abgeräumt und aufgelöst werden, solange keine Verlängerung gewünscht ist. Grabstein, Grabschmuck und Blumen müssen vom Grab genommen werden. Oftmals wird gewünscht, dass die Friedhofsverwaltung die Auflösung übernimmt. Die Kosten für die Auflösung durch die Friedhofsverwaltung können zwischen 150 und 500€ liegen, je nach Grab und Grabstein Größe.
Für einige Menschen erscheint es pietätlos, für andere ist es in Ordnung, dass der Grabstein an einen Steinmetz oder an Straßenbauunternehmen weiterverkauft werden kann. Steinmetze erneuern den Grabstein und Straßenbauunternehmen nutzen ihn als Baumaterial. Grundlegend gehört der Grabstein der Person, die ihn gekauft hat, und kann auch mit nach Hause genommen werden, um zum Beispiel eine Gedenkstelle zu errichten.
Falls der Wunsch einer Umbettung besteht, wird die Urne ausgegraben und in ein neues Grab gesetzt. Auch wenn sich die Urne innerhalb der Ruhezeit nicht zersetzt haben sollte, wird diese entweder weiter unten in der Erde beigesetzt, sodass ein neues Grab obendrauf kommen kann, oder in ein anonymes Gemeinschaftsgrab umgebettet.
Nach dem Abräumen des Grabes wird es mit frischer Erde aufgefüllt, mit Gras besät und ist somit geebnet.