Urnen mit nach Hause nehmen – Erlaubt in 2022? 02.02.2021 by Daniel Mack Eine der häufigsten Fragen, die uns immer wieder gestellt wird: Darf ich eine Urne eigentlich mit nach Hause nehmen? Auch in Bestatterkreisen ein heiß diskutiertes Thema. In diesem Artikel wollen wir einen Überblick geben. Darf ich im Jahr 2022 eine Urne mit nach Hause nehmen? In Deutschland herrscht nach wie vor Friedhofszwang oder auch Friedhofspflicht. Der Leichnam oder die Asche von Menschen darf demnach nur in dafür vorgesehenen Arealen, also auf dem Friedhof oder in einem Bestattungswald, beigesetzt werden. Das bedeutet, dass Verstorbene in offiziellen Gräbern die letzte Ruhe finden müssen. Es ist Angehörigen in Deutschland also nicht gestattet, die Urne einer verstorbenen Person mit nach Hause zu nehmen und in den eigenen vier Wänden oder im Garten aufzubewahren. So schreibt es das deutsche Bestattungsgesetz vor. Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Regelungen sind sich jedoch ähnlich und unterscheiden sich vor allem in der Bestattungsfrist. Sie finden das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes meistens auf deren Internetseiten. Die Friedhofspflicht gilt übrigens nur für Menschen. Tierurnen darf man im Haus oder im Garten aufstellen. Auch eine leere Urne dürfen Sie selbstverständlich als Erinnerung zu Hause aufbewahren. Sonderfall Bremen Es gibt jedoch eine Ausnahme: Das Bundesland Bremen hat im Jahr 2014 das Bestattungsgesetz gelockert. Dort ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, nach der Kremation die Asche mit nach Hause zu nehmen und im Garten (und NUR im Garten!) zu verstreuen. Für diese Option gibt es eine Voraussetzung: Zum Verstreuen der Asche benötigt man eine Genehmigung. Diese wird nur erteilt, wenn die verstorbene Person den letzten Hauptwohnsitz in Bremen hatte und der Verstreuung vor seinem Tod zugestimmt hat. Urne zu Hause in Europa Und wie sieht es in unseren Nachbarländern aus? Im Ausland haben Angehörige dank lockerer Bestattungsgesetze mehr Möglichkeiten bei der Wahl der Bestattung. In der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden und Österreich ist es ohne weiteres möglich, die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Ob man die Urne dann auf den Kaminsims stellt oder im Garten verstreut, ist dem Gesetzgeber egal. Vielfältige Bestattungsmöglichkeiten, die teilweise auch in Deutschland angeboten werden, wie z.B. Wiesen-, Gletscher- oder auch Ballonbestattungen, also Bestattungsformen, bei denen die Asche verstreut wird, werden zwar von deutschen Bestattern angeboten. Allerdings findet das eigentliche Verstreuen im Ausland statt, meist in der Schweiz oder in Frankreich. Wo dürfen Urnen eigentlich beigesetzt werden? Urnen dürfen in Deutschland auf Friedhöfen, in Ruhewäldern und auf See beigesetzt werden. Für die Seebestattung ist eine besondere Seeurne notwendig. Auch die Bestattung in Kolumbarien ist erlaubt. Diese Urnenwände befinden sich in der Regel auf Friedhöfen. Übrigens: Wer für die Bestattung verantwortlich ist, legen die Gesetze meist auch fest. Eine häufige Reihenfolge ist: Ehepartner oder Lebenspartner Volljährige Kinder Eltern Großeltern Volljährige Geschwister oder Enkel Alternative Bestattungsmethoden in Deutschland Angehörige suchen immer häufiger nach Alternativen zur Bestattung auf einem Friedhof. Für viele Menschen passt der Friedhof einfach nicht mehr mit der persönlichen Trauerverarbeitung zusammen. Daher wächst in Deutschland die Nachfrage nach alternativen Bestattungsmethoden. Ruhewälder erhalten immer größeren Zulauf und auch Seebestattungen an der Nord- oder Ostsee sind beliebt. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist außerdem die Streubestattung erlaubt. Die Urne zu Hause aufstellen – Eine Ordnungswidrigkeit In Deutschland ist der Bestatter dafür verantwortlich, dass die Urne ordnungsgemäß überführt wird. Nach der Kremation wird die Asche in eine Aschekapsel abgefüllt und direkt an einen Bestatter übergeben. Eine Weitergabe an die Angehörigen ist somit gar nicht möglich, außer der Bestatter macht sich strafbar. Und selbst wenn die Kremation im Ausland stattfindet, sobald die Urne nach Deutschland kommt, herrscht wieder Friedhofszwang. Wird die Asche daraufhin nicht ordnungsgemäß bestattet, begehen die Hinterbliebenen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe bis zu 1.500 Euro geahndet werden kann. Was spricht gegen eine Urne zu Hause? Natürlich gibt es auch Gründe, die gegen eine Gesetzesänderung sprechen. Der Friedhofszwang stellt sicher, dass es sowohl für Familienangehörige als auch für Freunde der verstorbenen Person einen Ort des Gedenkens gibt, der jederzeit zugänglich ist. Auf einem privaten Grundstück ist das nicht möglich. Außerdem müsste die Frage geklärt werden, welcher Angehörige die Totenfürsorge übernimmt und somit das alleinige Recht an der Urne hat. Und was passiert bei Familienstreitigkeiten? Es könnte durchaus auch zu Problemen führen, sollte der Friedhofszwang gelockert oder aufgehoben werden. Seit Jahren wird in Deutschland über eine Lockerung diskutiert, eine Gesetzesänderung steht jedoch nicht in Aussicht. Sollte es in Zukunft doch eine Änderung geben, werden wir Sie hier darüber informieren!
Eine Urne umbetten – Kosten und Gesetzliches zur Umbettung 29.05.2018 by Daniel Mack Was bedeutet Umbettung Urne? Was kostet es eine Urne umzubetten? Was sagt das Gesetz zur Urnenumbettung? Wann darf man eine Urne umbetten lassen? Fragen wie diesen wollen wir hier auf den Grund gehen. Umbettung Urne Was ist eine Umbettung? Ein Urnengrab ist wie ein letztes Ruhebett für die Überreste eines Menschen in einer Urne. Wechselt man dieses Ruhebett, spricht man von Umbettung. Dafür wird die Urne zunächst aus ihrer bisherigen Grabstätte herausgeholt. Ein Fachbegriff hierfür lautet auch Exhumierung. Das Grab wird also geöffnet und die sogenannte Totenruhe gestört. Generell soll die Ruhe der Toten gewahrt werden, daher benötigt man gute Gründe, auch dringliche Gründe genannt, und eine Genehmigung für diesen Vorgang. Eine Umbettung ist also das Verlegen der Urne in ein anderes Grab. Die Frage „Kann man Urnen umbetten“ ist eindeutig mit Ja zu beantworten. Aber es müssen gute Gründe vorliegen. Umbettung Urne Definition: Eine Urne umbetten bedeutet das Urnengrab zu verlegen. Dafür braucht man gute Gründe und eine Genehmigung. Urne umsetzen während der Ruhezeit Wenn der Verstorbene vor der eigentlichen Beerdigung an einen anderen Ort transportiert wird, handelt es sich um eine Überführung an den Bestattungsort und nicht um eine Umbettung! Von einer Urnenumbettung spricht man erst, wenn die Urne bereits beigesetzt wurde. Grundsätzlich unterliegt ein Urnengrab einer gesetzlichen Ruhezeit. Das bedeutet, dass die Urne innerhalb dieser Zeit in diesem Grab verweilen soll. Je nach Bundesland variieren diese Ruhezeiten. Auch machen manche Friedhöfe Unterschiede untereinander. Zudem ist die Ruhezeit für ein Urnengrab kürzer als für einen Sarg. Das liegt vor allem daran, dass hier die Zersetzungszeit im Allgemeinen kürzer ist. Eine Umbettung während der Ruhezeit ist möglich mittels einer amtlichen Genehmigung. Das Gesundheitsamt richtet sich bei seiner Entscheidung vor allem nach dem § 15 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vom 08.12.2005 (Nds. GVBl. S. 381). Entscheidend für die Totenruhe und die Berechtigung einer Umbettung ist vor allem der Wille des Verstorbenen. Das Gesetz schützt sozusagen die Achtung vor dem verstorbenen Menschen. Wer kann eine Umbettung beantragen? Generell gibt es keine Einschränkung darüber, wer die Umbettung beantragt. Es bleibt allerdings zu bedenken: Wer die Umbettung beantragt trägt die Kosten für die Umbettung. Eine Urne umzubetten wird nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es wird die Erlaubnis der Verwandten / Nutzungsberechtigten bzw. Verfügungsberechtigten benötigt – was zutrifft. Nach dem Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit können Wahlgräber in der Regel verlängert werden, wenn dies von den Angehörigen beantragt wird. Ist dies nicht der Fall, wird die Grabstelle aufgelöst und neu vergeben. Die Hinterbliebenen müssen im Übrigen sowohl für die Kosten der Auflösung als auch einer Umbettung aufkommen. Zeitraum Umbettung nicht erlaubt Oftmals ist eine Umbettung direkt nach der Bestattung vollständig untersagt. Dieser Zeitraum kann zwischen zwei Wochen und sechs Monaten betragen. Urne umbetten Gründe Wann darf man ein Urnengrab verlegen? Oftmals sind familiäre Gründe Anlass für eine Urnenumbettung. Etwa wenn Hinterbliebene den Wunsch haben, den Verstorbenen an einem anderen Ort zu bestatten, da die Familie in eine andere Stadt umgezogen ist und so die Pflege der bestehenden Grabstätte unzumutbar wäre. Aber auch die Integration von Familienangehörigen in ein Familiengrab kann Anlass für die Umbettung einer Urne sein. Familiäre Gründe Wann darf ich eine Urne umbetten? Angehörige können die Umbettung der Urne während der Ruhezeit bei der Friedhofsverwaltung beantragen, wenn wichtige Gründe vorliegen. In vielen Fällen muss zusätzlich eine Genehmigung des Gesundheitsamtes vorliegen. Familiäre Gründe für eine Umbettung sind z.B.: Umbettung Familienzusammenführung: Sollen Verstorbene zu einem Familiengrab zusammengelegt werden, ist eine Umbettung oft möglich. Umzug: Die Person, die sich um das Grab kümmert und der die Grabstelle gehört, zieht in einen weiter entfernten Ort und kann den Pflichten der Grabpflege nicht mehr unter zumutbarem Aufwand nachkommen. Es befindet sich auch niemand mehr im Ort, der sich um das Grab kümmern kann. Dieser Grund wird oft abgelehnt, wenn ein Gericht entscheidet, dass beispielsweise ein Dienstleister für die Grabpflege beauftragt werden könnte. Der mutmaßliche Wille des/der Verstorbenen: Wird nach der Beerdigung bekannt, dass der oder die Tote lieber an einem anderen Ort begraben werden, dann kann dies ein guter Grund für eine Umbettung sein. Dann ist eine Störung der Totenruhe gerechtfertigt. Gründe des Friedhofs Wann kann der Friedhof eine Urne umbetten? Manchmal ist es von Seiten der Friedhofsverwaltung sinnvoll ein Grab zu verlegen. Dafür haben Friedhöfe oft triftige Gründe, z.B. wenn sich die Bodenbeschaffenheit so ändert, dass der Zersetzungsprozess nicht mehr ordnungsgemäß stattfindet. In diesem Fall muss der Friedhof die Verlegung offiziell anordnen und trägt auch die Kosten für die Umbettung. Kosten für die Umbettung einer Urne Die Kosten für Umbettungen einer Urne richten sich üblicherweise nach den Gebührensatzungen der jeweiligen Friedhöfe. Im Allgemeinen sind die Kosten einer Umbettung eines Sarggrabes deutlich höher als bei einer Urne. Hier können Sie mit 1.000 bis 3.000 Euro rechnen. Die Urnenumbettungen kosten zwischen ein paar Hundert bis 1.000 Euro. Bei einer Umbettung in einen anderen Ort müssen Sie mit zusätzlichen Kosten für die Überführung und die Beisetzung auf dem neuen Friedhof rechnen. Was kostet eine Umbettung einer Urne? Ein umfangreiches Verzeichnis für die Kosten der Umbettung finden Sie auf Friedhofsgebühren.org. Antrag Umbettung Wo beantrage ich eine Umbettung? Möchten Sie ein Urnengrab verlegen, dann erfordert dies einen Antrag. Dieser muss beim Friedhof und beim Gesundheitsamt gestellt werden. Anstelle des Friedhofs kann es in manchen Fällen auch die zuständige Friedhofsverwaltung sein. Zusätzlich zum Gesundheitsamts kann manchmal auch das Ordnungsamt zuständig sein. Da es sich bei der Umbettung einer Urne um eine Störung der Totenruhe handelt, müssen gewichtige Gründe vorliegen, damit dem Antrag stattgegeben wird. Vor allem wird hierbei das Bestattungsgesetz sowie die geltende Friedhofsordnung herangezogen. Den Antrag stellt der Verfügungsberechtigte über das Grab. Für die Beantragung der Umbettung benötigen Sie: die persönlichen Angaben des/der Verstorbenen die Daten der Grabstätte inkl. Grabnummer Erklärung, dass alle Nutzungsberechtigten mit der Umbettung einverstanden sind ggf. das Bestattungsunternehmen, das die Umbettung durchführt ggf. die Sterbeurkunde Viele Kommunen haben vorgefertigte Formulare für den Antrag. Hier beispielsweise der Antrag auf Umbettung des Landkreis Aurich. Auch manche Friedhöfe und Ruhestätten haben Vordrucke z.B. der Ruheforst – Antrag auf Umbettung. Grab Umbettung Kosten Umbettung einer Leiche Generell ist der Totenfürsorgeberechtige befugt, eine Leiche bzw. einen Sarg umbetten zu lassen. Allerdings hat der oder die Tote auch ein Recht auf „Pietät und Wahrung der Totenruhe“. Dies gilt für einen Leichnam und für Aschereste gleichermaßen. Die Umbettung eines Sarges ist oftmals teurer. Je nachdem, wann die Umbettung geschieht, kann der Sarg zudem bereits zersetzt sein. In diesem Fall wird eine Gebeinekiste statt eines Sarges für den Transport genutzt. Die Gebeinekiste ist eine schlichte Holzkiste für die Verwahrung der sterblichen Überreste, die bei der Exhumierung freigelegt werden. Sie entspricht den Vorgaben der Sargpflicht. Lesen sie weiter: Urnen für Zuhause Urnenwände: Was ist ein Kolumbarium Urnebestattung wie in der Steinzeit Ratgeber Grabbeplanzung Naturverbunden mit der Baumstamm Urnen Der Zerfallprozess einer Bio Urne
Urnen und Bestattungen in Bremen 22.01.2018 by Daniel Mack Urnen zu Hause? Wie ist das Bestattungsgesetz in Bremen? Darf man in Deutschland die Urnen zu Hause haben? Eigentlich nicht, aber es gibt Ausnahmen. Wir widmen uns in diesem Artikel dieser Thematik – vor allem der Regelung des Bestattunsgesetz in Bremen. – Holzurne zu Hause – Urnen zu Hause – darf man das in Deutschland? Fangen wir auch gleich mit der Hauptfrage der Thematik an. Wie ist die Ausnahme im Bestattungsgesetz in Bremen? Neben der Friedhofsbeisetzung gibt es natürlich noch andere Möglichkeiten die Asche der Verstorbenen beizusetzen. Das sind beispielsweise die Seebestattung oder die Baumbestattung. Die Urne samt Asche zu Hause aufzubewahren oder im heimischen Garten beizusetzen ist in Deutschland allerdings nicht erlaubt. Dies regelt in Deutschland das Bestattungsgesetz. Eine Ausnahme bildet hier allerdings das Bundesland Bremen. Zwar haben alle deutschen Bundesländer eigene Bestattungsgesetze, aber Bremens Gesetz weicht entschieden von den anderen Bundesländern ab. In Bremen darf seit dem 1. Januar 2015 unter bestimmten Umständen die Asche der Verstorbenen auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen verstreut werden. Welche Umstände sind das denn laut des Bestattungsgesetz in Bremen? Im Bestattungsrecht ist auch der sogenannte Friedhofszwang verankert. Hier steht eindeutig geschrieben, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Das ist auch in Bremen immer noch der Fall. Vor allem sind es hygenische Gründe die hier zum tragen kommen. Allerdings gilt das Argument der Hygiene für die sterile Asche nicht. Dennoch herrscht der Friedhofszwang auch für die Asche noch in allen Bundesländern außer Bremen. Beisetzung im eigenen Garten Im Bestattungsgesetz in Bremen gibt es unter bestimmten Umständen eine Außnahme. Bei einer entsprechenden Genehmigung darf die Asche des Verstorbenen auf dem privaten Grundstück verstreut bzw. die Urne im eigenen Garten beigesetzt werden. Bedingungen für die Erteilung dieser Genehmigung sind: 1. Der Verstorbene muss seinen letzten Hauptwohnsitz im Land Bremen gehabt haben. 2. Der Verstorbene muss seinen Wunsch schriftlich notiert haben (nicht zwingend im Testament oder beim Notar) und zwar samt Ort der Bestattung und Person, die ihn bestatten soll. 3. Der Ausbringungsort muss Privateigentum sein und der Grundstückseigentümer muss zuvor seine Zustimmung erklärt haben. 4. Benachbarte Grundstücke dürfen durch die Ausbringung der Asche nicht beeinträchtigt werden. 5. Nur die zum Ausstreuen bestimmte Person darf die Urne entgegennehmen und öffnen. 6. Das Ausbringen der Asche muss unverzüglich nach Erhalt der Urne erfolgen. 7. Spätestens zwei Wochen nach der Ausbringung muss die zur Totenfürsorge berechtigte Person gegenüber der Behörde eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Vorgaben eingehalten wurden. Mehr zu Abbaubarkeit von Bio Urnen – Urne im Garten – Persönlich und Nah – Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht Schauen wir uns das Bestattungsgesetz nochmal etwas genauer an. Klar ist jetzt: Das Bestattungsgesetz ist Ländersache! Daher darf auch Bremen vom Friedhofszwang abweichen im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Ein weiterer Fakt ist: In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht! Das bedeutet, dass Familienmitglieder rechtlich dazu aufgefordert sind, sich um die Bestattung ihres Verstorbenen zu kümmern. Zuerst sind das die nächsten Familienangehörigen wie Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder. Ansonsten können auch weitere Verwandte in die Pflicht geraten. Dazu passende interessante Artikel: Die Feuerbestattung – von der Kremation zur Bio Urne Kosten von Urnengräbern Ebenso besteht laut Bestattungsgesetz auch eine Kostentragungspflicht. Diese unterscheidet sich allerdings etwas von der Bestattungspflicht. Sie kann entweder privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich gestaltet sein. Meist trägt der Erbe die Kosten der Bestattung. Wenn dieser sich allerdings auf die beschränkte Erbhaftung beruft, tragen normalerweise die unterhaltspflichtigen Hinterbliebenen die Kosten. Auf Antrag kann aber auch das örtliche Sozialamt die Kosten für die Bestattung übernehmen. Urnenmitnahme in andere Länder Wer seine Wurzeln in einem anderen Land hat, wird vielleicht auch andere Regelungen kennen. Beispielsweise ist in der Schweiz der Friedhofszwang nicht mehr zwingend und wurde zum Teil abgeschafft. Hier wird sogar erlaubt, die Asche für die Dauer der Trauerbewältigung zu Hause aufzubewahren. Wie lange das ist, wird jedoch nicht genau festgelegt – was wiederum einen recht großen Spielraum ermöglicht. Andere Länder, andere Bestattungsgesetze. Daher ist es ratsam, wenn es solche Möglichkeiten gibt in der Familie, auch solche in Betracht zu ziehen. Das Thema Abschied Zum Schluss seien dem Thema Abschied generell noch ein paar Worte gewidmet. Gerade wenn es um die Mitnahme der Asche eines geliebten Menschen geht, ist es oftmals der Beweggrund, dass noch kein richtiger Abschied stattgefunden hat. Sei es, dass der Tod plötzlich gekommen ist oder einfach die Bereitschaft für einen Abschied noch nicht da ist – oftmals wünschen sich die Angehörigen dann einfach mehr Zeit. Im Bestattungsgesetz wird auch das Zeitfenster für die Bestattung geregelt. Meistens wird frühestens nach 48 Stunden und spätestens nach acht Tagen die Bestattung vollzogen. Diese sogenannte Bestattungsfrist ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zudem können Ordnungsämter eine Verlängerung der Bestattungsfrist genehmigen. Darüber hinaus erfolgen bei der Feuerbestattung zuerst die Einäscherung und erst danach die eigentliche Beisetzung. Zwischen beiden Prozessen darf auch nochmal unterschiedlich viel Zeit vergehen (je nach Bundesland). Ab dem Zeitpunkt der Einäscherung kann mitunter bis zur Beisetzung auch nochmal ein Monat vergehen. Zudem darf der Verstorbene in den meisten Bundesländern noch bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause bleiben bzw. im Hospiz etc. All diese Fristen und zugleich der Beistand durch Familienmitglieder, Freunde, Hospiz, Kirche usw. ermöglichen den Trauernden sich dem Thema Abschied zu stellen. Dazu passende interessante Artikel: Bestattungen in Österreich Trauerrituale in anderen Kulturen
Bestattungskultur in Österreich 14.06.2017 by Daniel Mack In diesem Artikel wird es vermehrt um die Regelungen des Bestattungswesens und die Bestattungskultur in Österreich gehen. Hierbei wird differenziert zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung. Zu beachten ist, dass die Regelung des Leichen-und Bestattungswesens in Österreich den Ländern obliegt. Somit bestehen in Österreich neun Landesgesetze. Landesgesetze zur Bestattungskultur in Österreich als Leitfaden Die Landesgesetze enthalten verschiedene Regelungen die sich teils deutlich unterscheiden. Es herrschen klare Regelungen über die Totenschau, Obduktion, die Leichenbestattung, die Überführung und Enterdigung von Leichen, Urnen und Aschenkapseln, Bestattungsanlagen und Krematorien, Grabstellenbenützungsrecht bei Bestattungsanlagen von Gemeinden, sowie über die Gebühren bei Bestattungsanlagen von Gemeinden. Es lassen sich in Österreich auch bestimmte Bestattungsarten laut Landesgesetz festhalten. Gängig sind, wie in Deutschland, Erdbestattungen und Feuerbestattungen. In manchen Bundesländern ist es ausserdem gestattet den Leichnam, nicht wie gewöhnlich in einem Grab oder Kolumbarium, sondern in einer gemauerten Grabstelle (Gruft) zu beerdigen. Zudem ist es in Niederösterreich, nach Bewilligung der Landesregierung möglich, den Leichnam in einer privaten Begräbnisstätte beizusetzen, sofern diese gemauert ist. Regelungen bei Feuer-/ und Erdbestattungen Zu Erdbestattungen: Grundsätzlich hat in Österreich die Erdbestattung auf Friedhöfen zu erfolgen. Die Landesgesetze sehen jedoch Regelungen und Verfahren vor, welche die Bestattung des Leichnams auch außerhalb von Friedhöfen z.b in einer Gruft erlauben. Eine gesonderte Einwilligung ist aber notwendig. In Tirol gibt es diese Option jedoch nicht. Zu Feuerbestattungen: Auch bei einer Bestattungskultur in Österreich für Feuerbestattung ist die Beisetzung und Aufbewahrung der Urne oder Aschekapsel grundsätzlich auf einem Friedhof, auf einer Naturbestattungsanlage, Urnenhainen oder in Urnenhallen vorgesehen. Der Unterschied von der Feuerbestattung zur Erdbestattung liegt im Bestattungsort. Möchte man eine Bestattung außerhalb des Friedhofes, ist es mit einer Urne grundsätzlich leichter eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Quelle: https://www.bestattervergleich.at/ Bild: Shutterstock