Darf ich 2025 eine Urne mit nach Hause nehmen? Alles, was Sie wissen müssen
Eine der häufigsten Fragen, die uns gestellt wird, lautet: Darf ich die Urne eines Verstorbenen mit nach Hause nehmen? Dieses Thema ist auch in Bestatterkreisen immer wieder heiß diskutiert. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, die Unterschiede zwischen den Bundesländern, die Situation im europäischen Ausland und das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz.
Darf ich im Jahr 2025 eine Urne mit nach Hause nehmen?
In Deutschland gilt nach wie vor der sogenannte Friedhofszwang oder Friedhofspflicht. Das bedeutet, dass Leichname oder die Asche von Verstorbenen grundsätzlich nur an offiziellen Bestattungsorten wie Friedhöfen oder Bestattungswäldern beigesetzt werden dürfen. Das Mitnehmen einer Urne nach Hause oder das Aufbewahren der Asche in den eigenen vier Wänden oder im Garten ist nach deutschem Bestattungsgesetz nicht erlaubt.
Eine Ausnahme besteht jedoch für Tierurnen – diese dürfen problemlos zuhause aufgestellt werden. Auch eine leere Urne kann selbstverständlich als Erinnerungsstück aufbewahrt werden.
Neues Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 2025
Ab Oktober 2025 tritt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz in Kraft, das das Bundesland zu einem der liberalsten in Deutschland macht. Künftig dürfen Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen die Urne mit nach Hause nehmen und die Asche im eigenen Garten verstreuen. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene dies vorher schriftlich festgelegt hat und seinen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte.
Darüber hinaus erlaubt das neue Gesetz Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn – allerdings nur mit einer wasserlöslichen Zellulosekapsel. Auch die Aufteilung der Asche, beispielsweise zur Herstellung von Erinnerungsdiamanten oder Schmuckstücken, wird zulässig. Die Sargpflicht bei Erdbestattungen entfällt, Tuchbestattungen sind nun möglich, und sogar Sternenkinder werden gesetzlich berücksichtigt.
Dieses neue Gesetz ermöglicht es den Menschen, die letzte Ruhe ihrer Angehörigen individuell zu gestalten und alternative Bestattungsformen legal zu nutzen – eine deutliche Liberalisierung gegenüber den bisherigen strengen Regelungen.
Hier erfahren Sie mehr zu dem neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz inklusive einer Bestattungsverfügung im PDF Format.
Bestattungsgesetz in Deutschland
Sonderfälle Bestattungsgesetz
Das Bestattungsrecht unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, vor allem in Bezug auf Bestattungsfristen und Sonderregelungen für den Umgang mit Urnen. Die Gesetze sind jedoch in ihrer Grundstruktur ähnlich: Der Verstorbene muss in einem offiziell zugelassenen Areal beigesetzt werden, sei es auf einem Friedhof, in einem Ruhewald oder in einem Kolumbarium.
Bestattungen in Bremen
Bremen hat 2014 sein Bestattungsgesetz gelockert: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es erlaubt, die Asche nach der Kremation im eigenen Garten zu verstreuen. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene seinen letzten Hauptwohnsitz in Bremen hatte und dieser Verstreuung vor seinem Tod zugestimmt hat. Eine dauerhafte Aufbewahrung der Urne zuhause ist in Bremen weiterhin nicht erlaubt.
Bestattungen in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist der Transport der Urne nach der Einäscherung durch Angehörige erlaubt. Früher existierte eine Lücke in der Bestattungsfrist, sodass die Urne vorübergehend zuhause aufbewahrt werden konnte. Diese Lücke wurde inzwischen geschlossen: Die Beisetzung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Der Transport der Urne durch Angehörige ist jedoch weiterhin möglich (Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen § 15 Abs. 5) und kann für viele Menschen den Trauerprozess erleichtern. In anderen Bundesländern gibt es die Regelung, dass die Urne nur an Friedhofsträger oder Bestatter ausgehändigt werden darf, und auch innerhalb einer bestimmten Zeit beigesetzt werden muss.
Bestattungen in Berlin
Berlin hat in den letzten Jahren aufgrund des hohen Anteils verschiedener Kulturen die Sargpflicht teilweise gelockert. Religiöse oder kulturelle Bestattungsformen ohne Sarg sind in bestimmten Fällen erlaubt, beispielsweise wenn ein Leichentuch statt eines Sarges verwendet wird. Für Feuerbestattungen gilt die Friedhofspflicht jedoch weiterhin.
Urne Zuhause in Europa
Im europäischen Ausland sind die Regelungen deutlich liberaler. In der Schweiz, in Frankreich und den Niederlanden dürfen Angehörige die Urne problemlos mit nach Hause nehmen oder die Asche im Garten verstreuen. Österreich erlaubt ebenfalls die Aufbewahrung der Urne zuhause, allerdings gibt es je nach Bezirk Auflagen. Hier erfahren Sie mehr über die Regelungen in Österreich. Auch alternative Bestattungsformen wie Wiesen-, Gletscher- oder Ballonbestattungen, bei denen die Asche verstreut wird, werden von deutschen Bestattern häufig angeboten, finden jedoch meist im Ausland statt.
Wo dürfen Urnen in Deutschland beigesetzt werden?
In Deutschland dürfen Urnen auf Friedhöfen, in RuheWäldern, Kolumbarien oder auf See beigesetzt werden. Für Seebestattungen ist eine spezielle Seeurne erforderlich. Die gesetzliche Zuständigkeit für die Bestattung folgt in der Regel einer festen Rangfolge: Ehe- oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister oder Enkel.
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Großeltern
- Volljährige Geschwister oder Enkel
Mit einer Vollmacht für die Totenfürsorge kann im Vorhinein allerdings auch festgelegt werden, wer dafür verantwortlich ist.
Alternative Bestattungsmethoden in Deutschland
Angehörige suchen immer häufiger nach Alternativen zur Bestattung auf einem Friedhof. Für viele Menschen passt der Friedhof einfach nicht mehr mit der persönlichen Trauerverarbeitung zusammen.
Daher wächst in Deutschland die Nachfrage nach alternativen Bestattungsmethoden. Ruhewälder erhalten immer größeren Zulauf und auch Seebestattungen an der Nord- oder Ostsee sind beliebt. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist außerdem die Streubestattung erlaubt.
Die Urne zu Hause aufstellen – Eine Ordnungswidrigkeit
In Deutschland ist der Bestatter dafür verantwortlich, dass die Urne ordnungsgemäß überführt wird. Eine Weitergabe an Angehörige ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit Geldstrafen bis zu 1.500 Euro geahndet werden kann. Selbst wenn die Kremation im Ausland stattgefunden hat, gilt bei Rückführung nach Deutschland wieder der Friedhofszwang.
Warum gibt es den Friedhofszwang?
Der Friedhofszwang stellt sicher, dass es für Angehörige und Freunde einen zugänglichen Ort des Gedenkens gibt. Auf einem privaten Grundstück wäre dies nicht möglich. Zudem gewährleistet die Friedhofspflicht die Einhaltung der Totenruhe und regelt, wer die Verantwortung für die Urne übernimmt. Bei Lockerungen könnte es zu Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern kommen, was die gesetzliche Regelung derzeit verhindert.